| 1. Allgemeines
und Preise |
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Für unsere Lieferungen
gelten folgende Lieferung- und Zahlungsbedingungen. Abweichende
Bedingungen werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung
für uns verbindlich. Einkaufsbedingungen des Bestellers
verpflichten uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich
widersprechen. Die Preise verstehen sich ab Werk, zzgl.
ges. MWSt. Es kommen die am Tage der Lieferung gültigen
Preise in Anrechnung. Eine Versendung / Lieferung geschieht
auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. |
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| 2. Lieferzeit |
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Angegebene Lieferfristen
gelten annähernd. Unvorhergesehene Ereignisse, die
außerhalb unseres Willens liegen, wie Fälle
höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Arbeitseinstellung
und Aussperrung, verspäteter Materialeingang bei
uns oder unserem Lieferanten, verlängern die Lieferzeit
angemessen. Verzugsschäden oder Annullierung eines
Auftrages wegen verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen. |
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| 3. Zahlungsbedingungen |
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Die Zahlung der Rechnungsbeträge
ist für die Lieferfirma völlig verlustfrei zu
leisten, und versteht sich bei Barzahlung innerhalb 8
Tagen nach Ausstellung der Rechnung mit 2 % Skonto, bei
Barzahlung der Rechnung innerhalb 30 Tagen nach Ausstellung
der Rechnung rein netto. Bei Zeitüberschreitungen
sind vom 31. Tage an die banküblichen Zinsen und
Spesen von dem Abnehmer in voller Höhe zu tragen.
Diese stellen sich auf 1 % über den jeweiligen Landeszentralbankdiskont.
Die Hereinnahme von Wechseln erfolgt nur auf Grund vorheriger
Vereinbarung. Sie gelten erst dann als Bezahlung, wenn
sie eingelöst sind. Wenn während der Vertragsdauer
eine ungünstige Gestaltung der Kreditfähigkeit
des Käufers dem Lieferer bekannt wird, oder wenn
seitens des Käufers die Bezahlung fälliger Rechnungen
nicht bedingungsgemäß erfolgt, werden sämtliche
Forderungen der Lieferfirma sofort fällig, wobei
das Rücktrittsrecht von laufenden Verträgen
vorbehalten bleibt. |
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| 4. Eigentumsvorbehalt
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Die gelieferte Ware bleibt
Eigentum des Verkäufers bis zur vollständigen
Bezahlung des Kaufpreises, sowie aller Forderungen aus
der gesamten Geschäftsverbindung. Das Eigentum geht
erst dann über, wenn auch alle in Zahlung gegebenen
Wechsel oder Schecks beglichen sind. Bei Nichterfüllung
der Käuferpflichten kann der Verkäufer die Ware,
auch ohne Gerichtsurteil, jederzeit entfernen oder beliebig
darüber verfügen. Der Käufer darf, solange
der Eigentumsvorbehalt besteht, den Liefergegenstand weder
verpfänden, noch zur Sicherheit übereignen. |
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| 5. Gewährleistung
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| a) |
Ist die vertraglich zu erbringende
Leistung bzw. der Leistungsgegenstand mangelhaft oder
wird sie innerhalb der Gewährleistungsfrist durch
Fabrikations- und Materialmängel schadhaft, liefert
der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger
Gewährleistungsansprüche des Käufers, insbesondere
unter Ausschluss jedweder Folgeschäden, Ersatz oder
bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. |
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| b) |
Schlägt die Nachbesserung
oder Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann
der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung
oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. |
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| c) |
Dem Verkäufer müssen
offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens
jedoch innerhalb von zwei Wochen schriftlich mitgeteilt
werden. Auf Wunsch des Verkäufers ist diesem die
Möglichkeit zu geben, den gerügten Mangel an
Ort und Stelle selbst festzustellen.
Beanstandungen an der Stückzahl der gelieferten Waren
müssen spätestens innerhalb 7 Tagen nach Empfang
der Ware, an den Preisen spätestens innerhalb 14
Tagen nach Empfang der Rechnung erfolgen. |
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| d) |
Stellt sich ein Mangel heraus,
zu dessen Nacherfüllung der Verkäufer verpflichtet
ist, und befindet sich die Ware an einem anderen Ort als
der gewerblichen Niederlassung oder dem Wohnsitz des Käufers,
ist diese vom Käufer an die gewerbliche Niederlassung
des Verkäufers zur Nacherfüllung zu verbringen.
Die hierfür erforderlichen Kosten sind vom Verkäufer
zu tragen. Ist ein Verbringen an die gewerbliche Niederlassung
des Verkäufers nicht möglich, oder nur unter
unverhältnismäßigen Aufwendungen für
die Parteien oder eine Partei möglich, ist die Nacherfüllungspflicht,
soweit diese besteht, an dem Ort vorzunehmen, an dem sich
die Ware vertragsgemäß befindet.
Wird die Ware nach der Lieferung des Verkäufers oder
auf Wunsch des Käufers durch den Verkäufer an
einen anderen Ort als die betreffende Niederlassung oder
den betreffenden Wohnsitz des Käufers verbracht,
und befindet sich dieser Ort außerhalb des Landes
(Ausland) der Niederlassung oder des Wohnsitzes des Käufers,
so sind die bei einer bestehenden Nacherfüllungspflicht
und Vornahme derselben hierdurch entstehenden Mehrkosten
vom Käufer zu tragen, es sei denn, dieses Verbringen
ins Ausland entspricht dem bestimmungsgemäßen
Gebrauch der Sache. |
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| e) |
Ein Anspruch auf Gewährleistung
besteht nicht, wenn der Käufer die ihm obliegenden
Vertragsverpflichtungen nicht oder nur teilweise erfüllt
hat, oder wenn Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten
am bemängelten Gegenstand ohne unsere Zustimmung
ausgeführt wurden. |
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f)
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Die Haftung des Verkäufers
auf Schadensersatz oder an dessen Stelle tretende Ansprüche
be- schränkt sich auf grobe fahrlässige bzw.
vorsätzliche Pflichtverletzung des Verkäufers
und auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung
eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
Diese Beschränkung gilt nicht, soweit eine Verletzung
von Leben, Körper oder Gesundheit eingetreten ist.
Diese Beschränkung gilt ebenfalls nicht, falls es
sich um eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
handelt. |
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| 6. Gerichtsstand
/ anzuwendendes Recht |
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Für Besteller, die Vollkaufleute,
juristische Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird
Memmingen / Allgäu für alle sich aus der Geschäftsverbindung
ergebenden Ansprüche als Gerichtsstand vereinbart.
Für sämtliche Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung
wird die Anwendbarkeit des deutschen Rechts vereinbart. |
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| 7. Gültigkeit
dieser Bedingungen |
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Die Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen hat nicht die
Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder gar des
gesamten Vertrages zur Folge. An die Stelle der gegebenenfalls
unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.
Änderungen oder Ergänzungen behalten wir uns
vor. Bei Auftragserteilung gilt als Voraussetzung, dass
die vorstehenden Bedingungen dem Besteller bekannt und
von Ihm anerkannt sind. |